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Die Leistungen der Pflege werden individuell mit Ihnen abgestimmt und nach einem Leistungskatalog der Pflege- bzw. Krankenversicherung berechnet. Gerne beraten wir Sie über Leistungen und die dazugehörigen Kosten.
ab 01.01.2024
je 60 min. 60,- € (inklusive Fahrkosten)
Die Kosten hierfür werden von der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag nach § 45 b in Höhe von 125,00 EUR monatlich erstattet.
Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.