Pflegesätze & Preislisten
Die Leistungen der Pflege werden individuell mit Ihnen abgestimmt und nach einem Leistungskatalog der Pflege- bzw. Krankenversicherung berechnet. Gerne beraten wir Sie über Leistungen und die dazugehörigen Kosten.
ab 01.01.2024
Leistungskomplexe nach SGB XI
Betreuungsangebote für den Entlastungsbetrag nach § 45 b SGBXI
je 60 min. 60,- € (inklusive Fahrkosten)
Die Kosten hierfür werden von der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag nach § 45 b in Höhe von 125,00 EUR monatlich erstattet.
Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.